Salzburger Sportschützenverband

Wir alle hoffen, dass sich die aktuellen Bestimmungen in kurzer Zeit ändern und es zu Erleichterungen kommt. Die Bestimmungen ab 19. Mai 2021 sind aber derzeit noch unverändert und daher entsprechend einzuhalten:

  • Schießsportstätten gelten als nicht öffentliche Orte
  • Die Sportausübung ist sowohl Indoor- als auch Outdoor wieder möglich
  • Nur im Indoor Bereich gilt die Regelung, dass pro Person 20 m2 zur Verfügung stehen müssen,
  • Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für Out- und Indoor:
  • Ein Betreten der Sportanlage ist nur bei Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr möglich.
  • Es gilt also die 3 G Regelung (Getestet, Geimpft, Genesen)
  • Grundsätzliche Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung
  • Abstand von 2 Meter zu anderen Personen. Unterschreitung nur kurzfristig bei Erfordernis.
  • Davon ausgenommen sind nur Personen die im gemeinsamen Haushalt leben
  • Der Schießstandbetreiber hat einen Covid-19-Beauftragter zu benennen und ein Covid-19-Präventationskonzept zu erstellen
  • (Ausbildungen/Schulungen für den COVID-19-Beauftragten sind nicht vorgeschrieben – die Teilnahme an Schulungen wird empfohlen)
  • Mustervorlagen für Präventationskonzepte gibt es über die Homepage der Dachverbände und Sport Austria.