Salzburger Sportschützenverband

Mit 14. September 2020 ist eine Änderung der COVID-19-Lockerungsverordnung, die Verschärfungen der Maßnahmen für den Sport bringen, in Kraft getreten. So muss in Indoor-Bereichen (z.B. Vereinslokal, Garderobe …) ab sofort wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Während der Sportausübung ist allerdings unverändert kein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. In seiner Sitzung am 22. September wird der Landesschützenrat die Auswirkungen und Folgen der aktuellen Entwicklung für die Wettkampfsaison 2020/21 besprechen.

Im Detail verweisen wir auf die Information des ÖSB: http://www.schuetzenbund.at/oesb/index.php?option=com_content&view=article&id=4574:2020-09-15-13-54-07&catid=123:oesb-mitteilungen&Itemid=136