Salzburger Sportschützenverband

In der ab 3. November 2020 geltenden Verordnung zum 2. Lockdown kommt es zu starken Einschränkungen für den Sportbereich und somit auch für den Schießsport. In dieser Verordnung wird festgelegt, dass es untersagt ist, Indoor-Sportstätten zum Zwecke der Sportausübung zu betreten. Anders sieht es bei Outdoor-Sportstätten aus, wobei auch dort keine Veranstaltungen (Training/Wettkämpfe) erlaubt sind.

Eine Ausnahme besteht jedoch für das Zusammenkommen von maximal 6 Personen aus maximal zwei Haushalten. Outdoor ist somit ein Einzeltraining möglich.

Spitzensportler sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.

Unabhängig von den Bestimmungen laut Verordnung hoffen wir auf die sogenannte Eigenverantwortung unserer Mitglieder, damit wir alle einen Beitrag dazu leisten, dass wir in absehbarer Zeit wieder gemeinsam trainieren und Wettkämpfe abhalten können.